Rechtliche Hinweise (AGB)
- ©2016 SOLVE4IT GmbH
BitDisk® und alle zugehörigen Marken, Namen und Logos sind Eigentum der SOLVE4IT GmbH und
sind in Deutschland und weiteren Ländern, teilweise weltweit als Marken eingetragen und/oder
werden dort als Marken verwendet. Alle weiteren Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen
Inhaber.
Dieses Dokument und alle Dokumente, die per Verweis in dieses Dokument mit einbezogen
werden, z. B. alle auf der SOLVE4IT-Webseite erhältlichen Dokumente werden ohne
Mängelgewähr und je nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Die entsprechenden Dokumente werden
ohne ausdrückliche Billigung, Gewährleistung oder Garantie seitens SOLVE4IT GmbH und seiner
angegliederten Unternehmen bereitgestellt. SOLVE4IT GmbH übernimmt keine Verantwortung für
eventuelle typografische, technische oder anderweitige Ungenauigkeiten sowie für Fehler und
Auslassungen in den genannten Dokumenten.
Die BitDisk – Technologie ist in dieser Dokumentation teilweise in verallgemeinerter Form
beschrieben, um das Eigentum und die vertraulichen Informationen und/oder
Geschäftsgeheimnisse von SOLVE4IT GmbH zu schützen und behält sich das Recht vor, die in
diesem Dokument enthaltenen Informationen von Zeit zu Zeit zu ändern. SOLVE4IT GmbH ist
jedoch nicht verpflichtet, die Benutzer über diese Änderungen, Updates, Verbesserungen oder
Zusätze rechtzeitig bzw. überhaupt in Kenntnis zu setzen. Diese Dokumentation enthält
möglicherweise Verweise auf Informationsquellen, Hardware oder Software, Produkte oder
Dienste, einschließlich Komponenten und Inhalte wie urheberrechtlich geschützte Inhalte
und/oder Websites von Drittanbietern (nachfolgend “Drittprodukte und -dienste” genannt).
SOLVE4IT GmbH hat keinen Einfluss darauf und übernimmt keine Haftung für Drittprodukte und –
dienste. Dies gilt u. a. für Inhalt, Genauigkeit, Einhaltung von Urheberrechtsgesetzen,
Kompatibilität, Leistung, Zuverlässigkeit, Rechtmäßigkeit, Sittenwidrigkeit, Links oder andere
Aspekte der Drittprodukte und -dienste. Der Einschluss eines Verweises auf Drittprodukte und –
dienste in dieser Dokumentation impliziert in keiner Weise eine besondere Empfehlung der
Drittprodukte und -dienste oder des Drittanbieters durch die SOLVE4IT GmbH.
Die gleichen Bedingungen wie für BitDisk gelten für alle von der SOLVE4IT GmbH produzierten
bzw. angebotenen Softwareprodukte. - Weitere rechtliche Hinweise
Wir sind ein mittelständisches IT- und Softwareunternehmen mit umfassenden Geschäftsfeldern:
- Produktion von Standardsoftware
- Produktion von Software nach Vorgabe des Kunden
- Handel mit Hardware
- Handel mit Standardsoftware
- Konzeption und Erstellung von IT Umfeldern
- Servertechnologien
- Service und Beratung im gesamten IT-Bereich
- & mehr
- Grundsätzliches
Diese rechtlichen Hinweise (=AGB Allgmeine Geschäftsbedingungen) können nicht den gesamten
Geschäftsumfang abbilden. Unser Interesse ist es mit Ihnen, unseren Kunden (sowohl im B2B wie auch im
B2C Bereich) partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Dafür bedarf es einiger Regeln, die wir Ihnen
hiermit kundtun und auch erläutern möchten:
3.a. Für alle Vereinbarungen mit unserem Unternehmen ist die Textform erforderlich. Sie
können also mit uns rechtlich bindende Vereinbarungen per Telefax , E-Mail aber auch per
WhatsApp usw. abschließen. Bei einzelnen Aufträgen, insbesondere bei
Spezialanfertigungen und bei Großaufträgen halten wir uns vor auf der Schriftform (= mit
Unterschrift) zu bestehen.
3.b. Für alle Vereinbarungen innerhalb der EU gilt deutsches Recht und der Gerichtsstand Köln
als beiderseits fest vereinbart. Soweit der Gesetzgeber für Privatkunden eine andere
Regelung zwingend vorschreibt, gilt diese gesetzliche Regelung.
3.c. Das europäische Kaufrecht als Vertragsform akzeptieren wir nur nach vorheriger
schriftlicher Vereinbarung.
3.d. Soweit nicht anders vereinbart und möglich gilt Köln als Erfüllungsort als vereinbart.
3.e. Es gilt das deutsche BGB im B2C-Bereich, zusätzlich das HGB im B2B-Bereich in jeweils
neuester Fassung, soweit hier nichts anderes vorgegeben oder im Einzelfall vereinbart
wurde.
- Zustandekommen des Vertrages
Sowohl Ihre mündlich aufgegebene Bestellung, Ihre E-Mail-Bestellung, Ihre Faxbestellung. Ihre Bestellung über einen Internetnachrichtendienst (WhatsApp u.ä.) oder auch Ihre schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot, welches von uns in Textform oder auch in Schriftform bestätigt wird bzw. durch konkludente Handlung bzw. Lieferung angenommen wird. - Mitwirkung des Kunden
5.a. Der Kunde wird SOLVE4IT GmbH Köln mit allen Informationen versorgen, die zur
Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich sind. Soweit erforderlich wird
der Kunde einen für die Erteilung verbindlicher Angaben zuständigen Gesprächspartner
benennen.
5.b. Der Kunde stellt die notwendige Hardwarekonfiguration mit entsprechendem
Betriebssystem zur Verfügung. Nachträgliche Änderungen in der Funktionalität der
Hardware und/oder des Betriebssystems gehen zu Lasten des Kunden.
5.c. Mehraufwand, der dadurch entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder später
berichtigter Angaben entsteht, geht zu Lasten des Kunden.
5.d. Der Kunde sorgt dafür, daß zum Zeitpunkt der Programmübergabe fachkundiges und
geschultes Personal zur Verfügung steht.
5.e. Schäden durch unsachgemäße Bedienung trägt der Kunde. Insbesondere Folgeschäden,
Schäden durch Datenverluste wie auch auch eventuelle Vermögensschäden gehen
ausnahmslos zu Lasten des Kunden.
5.f. Soweit SOLVE4IT GmbH die Hardware, oder Teile davon liefert, wird die Konfiguration
zuvor mit dem Kunden abgesprochen.
- Nutzungsumfang
SOLVE4IT GmbH, Köln räumt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die von SOLVE4IT GmbH überlassenen Programme nebst Programmunterlagen selbst zu nutzen. Diese Programme dürfen weder anderen überlassen werden noch zu diesem Zweck kopiert werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. - Preise
7.1. Es gelten die in unserer jeweils aktuellen Preisliste genannten Preise bzw. die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Anpassungsprogrammierungen auf Wunsch des
Kunden werden separat berechnet.
7.2. Erforderliche Anpassungen auf Grund kundenspezifischer Anforderungen gehen zu Lasten
des Kunden, dies gilt auch wenn diese Anforderungen erst bei Auftragsdurchführung bzw.
nach Vertragsschluss bekannt oder offenkundig werden.
7.3. Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug besteht
das Recht von SOLVE4IT GmbH Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
zu erheben.
7.4. Bei Zahlungsverzug wird die SOLVE4IT GmbH dem Kunden, unbeschadet weiterer Rechte,
eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist SOLVE4IT
GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
- Gefahrübergang , Abnahme
a. Hardware und sonstige Waren. Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Gefahr an den Kunden über. Bei Lieferung durch einen Spediteur gilt das Transportrecht. Gefahrenübergang nach der jeweils vereinbarten Lieferklausel. Im Zweifelsfall gilt die Klausel „ab Werk“ , „unfrei“ bzw „ex works“.
Mit Unterschrift auf dem Lieferschein gilt die Ware als abgenommen.
b. Software mit zeitlich begrenzter Lizenzierung
Gerade die vielfach verwendete Standardsoftware wird von uns bevorzugt für einen
begrenzten Zeitraum lizenziert. Wir stellen diese Software zum Download auf einem
unserer Server bzw. auf einer Internetpräsenz bereit und versenden – nach
Zahlungseingang – den Lizenzschlüssel. Download und Aktivierung sind im Einflussbereich
des Kunden. Kleinere Upgrades auf Grund nachträglicher Änderung der Umfeld –
Bedingungen werden von uns – wenn wir es für vertretbar halten – auf Kulanz
bereitgestellt. Bei größeren Anpassungen auf Grund von gesetzlichen Änderungen oder
anderen, nicht von SOLVE4ITGmbH zu vertretenden Änderungen , macht SOLVE4IT GmbH
ein entsprechendes Upgrade-Angebot. Grundsätzlich gilt, auch bei zeitlich begrenzter
Lizenzierung, daß SOLVE4IT GmbH nur die bei Lieferung überlassene Fassung der Software
(Gefahrübergang) schuldet. Eine Überlassung von Aktualisierungen wird also nicht
geschuldet, sondern bedarf des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung bzw. Abrufs.
4 Wochen nach Lizenzierung (Übermittlung der Lizenznummer) gelten die Programme als
abgenommen.
c. Software zum Kauf
Standard-Software mit zeitlich unlimitierter Lizenz, also zum Kauf, bieten wir nur nach
entsprechender Vereinbarung an.
4 Wochen nach Lizenzierung (Übermittlung der Lizenznummer) gelten die Programme als
abgenommen.
d. Spezielle Software für den Kunden
Spezialanpassungen für den Kunden sind separat zu vereinbaren.
4 Wochen nach Lizenzierung (Übermittlung der Lizenznummer) gelten die Programme als
abgenommen.
- Lieferzeit
a) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
b) Durch Nichtbeibringung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben usw, sowie durch Nichtzahlung vereinbarter Anzahlung(en) werden die Lieferfristen
angemessen erhöht, zumindest um den Zeitraum der Verzögerung.
c) Bei Nichterfüllung der Lieferfristen durch SOLVE4IT GmbH kann der Kunde, sofern er einen
wirtschaftlichen Schaden nachweisen kann, eine Verzugsentschädigung verlangen.
d) Die Verzugsentschädigung ist begrenzt auf 0,5 % des jeweiligen Auftragswertes pro vollendete
Woche, maximal auf 15% des jeweiligen Auftragswertes. Bei mehreren Teilaufträgen ist nur
der Wert des betroffenen Teilauftrages anzusetzen.
e) Weitere Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder
der Nichterfüllung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
- Gewährleistung, Garantien und Ausschlüsse
a) Gewährleistung: Laut Gesetzgeber sind wir als Anbieter/Verkäufer verpflichtet mangelfreie
Ware (Hardware wie Software) zu liefern. Wenn bei Gefahrübergang ein Mangel vorliegt, so
werden wir bemüht sein, diesen Mangel zu beseitigen. Scheitert diese Nacherfüllung können
Sie im Rahmen gesetzlicher Fristen (Im B2B-Bereich regulär 1 Jahr) vom Kaufvertrag
zurücktreten. Als Kunde sind Sie verpflichtet uns etwaige Mängel spätestens zwei Wochen
nach Empfang der Ware mitzuteilen.
b) Garantie: Wir garantieren die Lauffähigkeit unserer Programme für den von uns lizenzierten
Zeitraum. Bei Änderungen an der Hardware und am Betriebssystem nach dem Zeitpunkt des
Gefahrübergangs bzw. Erstinstallation gilt diese Garantie nicht mehr. Als Kunde sind Sie
verpflichtet uns Mängel umgehend nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
c) Vermögensschäden und Folgeschäden werden von uns in keinem Fall übernommen. Wir
machen allerdings explizit darauf aufmerksam, daß eine falsche Bedienung unserer Software
erhebliche Folgeschäden wie auch Vermögensschäden, insbesondere durch Datenverlust,
verursachen kann. Der sorgsame Umgang des Kunden mit seinen Daten, Programmen und
seiner Hardware liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
d) Auch bei neuestem Stand der Technik können Fehler in komplexen Softwaresystemen, nicht
immer ausgeschlossen werden.
- Haftung
Wir haften nicht für Folgeschäden und Vermögensschäden. Schadensersatzansprüche sind in
jedem Fall auf den Wert der Ware begrenzt. - Eigentumsvorbehalt
Für nicht vollständig bezahlte Ware (Hardware und Software)behalten wir uns das Eigentum vor.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SOLVE4IT GmbH umgehend zu
informieren und seinen Gläubiger auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. - Service vor Ort, Spesen und Fahrtkosten
Es gilt unsere aktuelle Preisliste, die wir Ihnen – auf Anfrage – gern zukommen lassen. Unsere
Mitarbeiter und alle in unserem Auftrag tätigen Firmen sind gehalten Ihre Leistungen vor Ort
quittieren zu lassen. - Drittprodukte
Die Nutzung von Drittprodukten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. - Salvatorische Klausel
Diese AGB, bzw. Allgemeinen Rechtsgrundsätze der SOLVE4IT GmbH für die Zusammenarbeit
mit unserem Haus, der SOLVE4IT GmbH in Köln sind als Ergänzung oder Einschränkung zu
geltenden Rechtsbestimmungen, insbesondere im HGB wie im BGB zu sehen. Es ist kein
geschlossenes Vertragswerk, sondern eine Fixierung unserer Bedingungen wie wir dauerhaft
und fair mit Ihnen zusammen arbeiten wollen, entstanden aus dem Bewußtsein und der
Kenntnis unserer eigenen Geschäftsprozesse.
Sollte eine Bestimmung dieser insgesamt 16 Klauseln unwirksam sein oder werden, nichtig
sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung
treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten
kommt.